Das Denkmalnetz Bayern (Startseite Denkmalnetzwerk) ist ein offenes Bündnis von interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die ein gemeinsames Ziel haben:
den Erhalt von Denkmälern und überlieferten Orts- und Stadtbildern in Bayern.
Die Altstadtfreunde gehörten 2012 zu den Mitunterzeichnern der Tutzinger Erklärung (Tutzinger Erklärung zur bürgerschaftlichen Denkmalpflege), die der Gründungsakt des Denkmalnetzes war. Seit Längerem bemühte sich das Denkmalnetz Bayern um das Verbandsklagerecht, wie es z. B. im Naturschutz längst gebräuchlich ist. Umso erfreulicher ist die Nachricht, dass das Denkmalnetz Bayern als bisher einzige deutsche Vereinigung das angestrebte Verbandsklagerecht erreichen konnte.
Wieso das erstrittene Verbandsklagerecht so wichtig für uns ist, erläutert Dr. Birgit Angerer:
Das Verbandsklagerecht ist Teil des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, das 2003, europarechtlichen Vorgaben folgend, eingeführt wurde. Für umweltrechtliche Entscheidungen und Genehmigungen bekamen anerkannte Verbände das Klagerecht. Davor waren nur Nachbarn berechtigt zu klagen (Individualrechtsschutz). Diese Gesetz wurde 2011 noch einmal erweitert. Die Verbandsklage wurde so zu einer Form der Popularklage, bei der Vereinen oder Verbänden die Klagebefugnis zugesprochen wird, nicht für die Verletzung eigener Rechte, sondern die von Rechten der Allgemeinheit. Viele Denkmalorganisation haben versucht dieses Verbandsklagerecht auch für Denkmalschutz und Denkmalpflege zu erhalten. Das Denkmalnetz ist den Weg über die Anerkennung als Umweltvereinigung gegangen, die vom Landesamt für Umwelt, im Sinne der Aarhus-Konvention, bestätigt wurde.